Maklerprovision 2026: Was Makler zur Halbteilung wissen muessen

ImmoScout24 hat einen umfassenden Ratgeber zur Maklerprovision 2026 veroeffentlicht. Wir ordnen die Kernaussagen ein und zeigen, was das Halbteilungsprinzip fuer Ihren Makleralltag bedeutet.

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Maklerprovision 2026: ImmoScout24-Ratgeber im Faktencheck

Die Redaktion von ImmoScout24 hat im Januar 2026 einen umfassenden Ratgeber zur Maklerprovision veröffentlicht. Der Artikel von Nadine Kunert beleuchtet das Halbteilungsprinzip, aktuelle Provisionshöhen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufverträge. Wir ordnen die zentralen Aussagen ein und ergänzen sie um praxisrelevante Handlungsempfehlungen für Immobilienmakler.

Die Kernthesen im Überblick

ImmoScout24 stellt drei zentrale Punkte heraus:

  • Halbteilungsprinzip seit 23.12.2020: Seit der Gesetzesänderung in § 656c BGB teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen hälftig. Der Makler darf vom Käufer keine höhere Provision verlangen als vom Verkäufer.
  • Durchschnittliche Gesamtprovision 5,95–7,14 %: Die marktüblichen Provisionssätze variieren regional erheblich. Laut ImmoScout24 weisen 69 % der Inserate eine Käuferprovision von 3,57 % aus – was einer Gesamtprovision von 7,14 % entspricht.
  • Gewerbeimmobilien bleiben frei verhandelbar: Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Einheiten und Gewerbeimmobilien gilt das Halbteilungsprinzip nicht. Hier bleibt die Provision frei zwischen den Parteien verhandelbar.

Unsere Einordnung: Bestätigung mit wichtigen Ergänzungen

Wir bestätigen die Darstellung von ImmoScout24 in allen wesentlichen Punkten. Die rechtliche Analyse ist korrekt und praxisnah aufbereitet. Allerdings fehlen einige für den Makleralltag entscheidende Aspekte, die wir ergänzen möchten.

Das Textformerfordernis wird häufig unterschätzt

Seit der Neuregelung in § 656a BGB bedarf der Maklervertrag bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser der Textform. Das bedeutet: Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus. Viele Makler verlieren ihren Provisionsanspruch, weil sie dieses Formerfordernis missachten. Ein per E-Mail bestätigter Maklervertrag erfüllt die Textform – ein Handschlag oder Telefonat jedoch nicht.

Die Doppelprovision als Standardmodell

In der Praxis hat sich das Modell der Doppelprovision (§ 656d BGB) als Standard etabliert: Der Makler vereinbart mit beiden Seiten eine identische Provision, typischerweise 3,57 % (inkl. MwSt.) je Seite. Dieses Modell ist rechtlich sicher und transparent. Alternative Modelle – etwa die reine Verkäuferprovision – sind zulässig, erfordern aber eine sorgfältige vertragliche Gestaltung.

Regionale Unterschiede beachten

Die von ImmoScout24 genannten Durchschnittswerte verschleiern erhebliche regionale Unterschiede. In Berlin und Brandenburg liegt die Gesamtprovision häufig bei 7,14 %, während in Hamburg und Niedersachsen eher 5,95–6,25 % üblich sind. Makler sollten die ortsübliche Provision kennen und in der Akquise selbstbewusst vertreten können.

Praxistipps für Ihren Makleralltag

  1. Maklervertrag immer in Textform: Nutzen Sie standardisierte Vertragsvorlagen, die § 656a BGB entsprechen. Senden Sie den Vertrag per E-Mail und archivieren Sie die Bestätigung des Kunden digital.
  2. Provisionsmodell transparent kommunizieren: Erklären Sie Verkäufern und Käufern das Halbteilungsprinzip proaktiv. Transparenz schafft Vertrauen und verhindert Überraschungen bei der Beurkundung.
  3. Gewerbeimmobilien als Ertragsquelle: Da die Provision bei Gewerbeimmobilien und größeren Mehrfamilienhäusern frei verhandelbar bleibt, bieten diese Segmente höheres Ertragspotenzial. Spezialisieren Sie sich gezielt.
  4. MaBV-Anforderungen einhalten: Vergessen Sie nicht die Pflichten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): ordnungsgemäße Buchführung, Vermögensschadenhaftpflicht und die korrekte Abwicklung von Zahlungen über Notaranderkonten.
  5. Digitale Provisionsverwaltung einsetzen: Nutzen Sie CRM-Systeme, die den Provisionsstatus automatisch tracken – vom Erstauftrag über die Beurkundung bis zum Zahlungseingang. Das spart Zeit und verhindert Fehler.

Fazit: Rechtssicherheit als Wettbewerbsvorteil

Der ImmoScout24-Ratgeber bietet eine solide Grundlage für das Verständnis der aktuellen Provisionsregelungen. Für den professionellen Makleralltag reicht dieses Wissen allein jedoch nicht aus. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung in standardisierten Prozessen: vom rechtskonformen Maklervertrag über die transparente Kommunikation bis zur digitalen Dokumentation.

Makler, die ihre Provisionsprozesse professionell und digital abbilden, gewinnen nicht nur Rechtssicherheit – sie gewinnen das Vertrauen ihrer Kunden. AIxion Systems unterstützt Immobilienmakler dabei, genau diese Prozesse zu automatisieren und rechtssicher abzubilden. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie, wie digitale Workflows Ihren Makleralltag effizienter machen.

Primärquelle

Kunert, Nadine / ImmoScout24 Redaktion: „Maklerprovision 2026: Höhe, Berechnung & wer zahlt“, immobilienscout24.de, 20.01.2026.
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklerprovision.html

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